Barrierefreiheit

Information zur Barrierefreiheit
(Stand: Juni 2025)

finanzen.net zero GmbH setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter
https://www.finanzen.net/zero/
https://mein.finanzen-zero.net/
https://support.finanzen-zero.net/hc/de
veröffentlichten Webseiten und die entsprechenden Apps der finanzen.net zero GmbH.

Merkmale der Barrierefreiheit unseres Internetauftritts
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit laut BFSG findest Du in den folgenden drei Rechtsgrundlagen:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  • Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz = Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
  • Richtlinien für barrierefreie Webinhalte = Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Nach diesen Rechtsgrundlagen muss unser Internetauftritt vier Prinzipien der Barrierefreiheit erfüllen:
Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und Funktionen unseres Internetauftritts wahrnehmen können.
Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die Funktionen des Internetauftritts bedienen können.
Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Inhalte lesbar und klar verständlich sein.
Robustheit: Die Webseiten-Inhalte müssen möglichst mit sogenannten assistiven Techniken kompatibel sein.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen wir im Bereich unseres Internetauftritts aktuell wie folgt:
Der Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit nicht vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Für eingebettete Inhalte wie YouTube Videos oder Inhalte aus anderen Quellen wie externen Datenbanken kann keine Barrierefreiheit garantiert werden.

  • Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext und unzugängliche Button- und Formularfeldnamen | WCAG: 4.1.2, 2.4.4, 2.4.9
  • Auf einzelnen Seiten ist der Link nicht vom umgebenden Text unterscheidbar. Das macht es schwierig für Nutzer, den Link als interaktives Element zu erkennen. | WCAG: 1.4.1
  • Auf einer Seite gibt es keine Alternativen für Audiodateien. | WCAG: 1.2.1
  • Auf mehreren Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
  • Aus einzelnen Seiten fehlen Strukturelemente im Tabellenaufbau | WCAG: 1.3.1
  • Auf einzelnen Seiten gibt fehlende oder nichtssagende Alt-Texte | WCAG: 1.1
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  • Auf fast allen Seiten gibt es scrollbare Elemente, die nicht mit der Tastatur gescrollt werden können. Dies erschwert es Nutzenden von Hilfstechnologien die ganze Seite zu erfassen. | WCAG: 2.1.1
  • Auf fast allen Seiten entsprechen die ARIA-Werte oder -Attribute nicht immer der offiziellen Spezifikation. Sie können deshalb von Screenreadern ignoriert oder falsch interpretiert werden. | WCAG: 4.1.2

Hinweis zu PDF-Dokumenten und E-Mails
Unsere Website enthält PDF-Dokumente, die derzeit nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Das Gleiche gilt für unsere E-Mail-Kommunikation mit Kunden. Dies kann dazu führen, dass einige Benutzer, insbesondere diejenigen, die Screenreader oder andere unterstützende Technologien verwenden, Schwierigkeiten haben, auf die Inhalte zuzugreifen. Die Formulare werden nach und nach vereinheitlicht und barrierefrei angeboten. Bei neu eingestellten Formularen sind wir bemüht, diese barrierefrei zu erstellen.

Hinweis zu dynamischen Charts
Die Anwendung stellt eine Nutzbarmachung von professionellen Wertpapierhandelsfunktionalitäten dar. Diese sind in ihrer Natur darauf ausgelegt vielfältige Informationen in Form von Daten und Charts dynamisch zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der Dynamik des unterstützten Geschäftsprozesses ist eine auf Geschwindigkeit optimierte Nutzung notwendig, sodass die Nutzung assistiver oder alternativer Nutzungskonzepte wie eine Tastaturbedienung oder ein Vorlesefunktion nicht hilfreich sind.
Eine Option für den User, die Dynamik zu stoppen, oder eine Option für den User, die Charts als Tabelle anzuzeigen, führen dazu, dass die Informationen falsch sind (Stopp) oder nicht sinnvoll konsumiert werden können (Tabelle).
Diese Restriktionen betreffen nicht Themen, wie die Gestaltung von Kontrasten oder die Hinterlegung von zugänglichen Informationen zu Bildern, Formularfeldern.
Insgesamt ist diese Dienstleistung an bestimmten Stellen nicht sinnvoll barrierefrei zu gestalten, ohne den Charakter der Dienstleistung an sich negativ zu beeinflussen.

Ständige Verbesserung
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern, um unser Angebot den Anforderungen entsprechend umzusetzen.

Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter eye-able.com zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

Interne Meldestelle
Wenn Du trotz unserer Bemühungen auf Schwierigkeiten stößt, Fragen oder Anregungen zur Verbesserung hast, kannst Du Dich an unsere interne Meldestelle wenden. Dein Beitrag hilft uns, die Barrierefreiheit für alle Nutzer zu verbessern. Du erreichst diese wie folgt:
finanzen.net zero GmbH
Gartenstr. 67
76135 Karlsruhe
E-Mail: service@finanzen-zero.net

Schlichtungsstelle
Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.

Verbraucherinformation